Vorabkontrolle (auch Technikfolgenabschätzung)

Bei der Vorabkontrolle werden vor der Einführung einer Verarbeitungstechnik die Folgen, die diese Technik bezüglich des Datenschutzes haben wird, abgeschätzt. Alle Unternehmen der Wirtschaft und alle Verwaltungen sind zur Vorabkontrolle gesetzlich verpflichtet. Die Vorabkontrolle wird vom behördlichen oder betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Eine Orientierungshilfe zur Vorabkontrolle finden Sie als pdf hier.

Mit dem Ergebnis der Vorabkontrolle kann ermittelt werden, ob die neue Technik Gesetzeskonform zu betreiben ist und wie diese Technik dazu installiert und bedient werden muß. Damit werden auch die Weichen für die Produktauswahl an Soft- und Hardware gestellt, und der Weiterbildungsbedarf wird abschätzbar. In der Praxis wird die Vorabkontrolle dadurch zu einer IT-Beratung und Netzwerkplanung. Da der betriebliche Datenschutzbeauftragte auch extern bestellt werden kann, ist diese Planungsarbeit auch extern zu vergeben. Allerdings sollte die externe Unternehmung, die Vorabkontrollen durchführt und den betrieblichen Datenschutzbeauftragten stellt, nicht auch mit der Umsetzung der Planung beauftragt werden (Interessenskonflikt).